14.03.2018
am Mittwoch, den 18. April 2018 um 19:00 Uhr im Tauriska-Kammerlanderstall in Neukirchen
- Datenschutz ist ein Grundrecht
- Nutzen für Unternehmen und andere Organisationen
- Begriffsbestimmungen
- Pflichten der Unternehmen und anderen Organisationen
- Umsetzungsschritte
Mit 25. Mai 2018 endet die 2jährige Übergangsfrist und die Erfüllung der DSGVO wird ab diesem Tag zu einer gesetzlichen Verpflichtung.
Wesentliche, damit verbundene Pflichten für Unternehmen (und andere Organisationen) umfassen die Nachweispflicht, die Meldepflicht, die Erfüllung der Betroffenenrechte, die Schulung der Mitarbeiter, die Gestaltung geeigneter technischer und (!) organisatorischer Maßnahmen und die laufende Weiterentwicklung und Anpassung dieser.
Wie das gehen soll? Instrumente wie Verfahrensverzeichnis, Auftraggebervereinbarungen, Geheimhaltungsverpflichtungen, definierte Prozesse zur effektiven Abwicklung von Betroffenenrechten, die Festlegung und Gestaltung von Datensicherheitsmaßnahmen, die Schulung von Mitarbeitenden und eine periodische Beschäftigung helfen dabei Routine zu erlangen.
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