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Kind: captions
Language: de

00:00:04.191 --> 00:00:08.105
Kann ich Bewirtungskosten als Betriebsausgabe absetzen?

00:00:08.105 --> 00:00:13.206
Ob und in welcher Höhe Sie Bewirtungskosten steuerlich absetzen können, hängt davon ab,

00:00:13.206 --> 00:00:17.514
ob die Bewirtung Werbe- oder Repräsentationszwecken gedient hat.

00:00:17.514 --> 00:00:20.220
Zur Gänze abzugsfähig sind Kosten, wenn

00:00:20.220 --> 00:00:23.336
die Bewirtung unmittelbarer Bestandteil der Leistung ist

00:00:23.336 --> 00:00:27.290
oder unmittelbar im Zusammenhang mit einer Leistung steht

00:00:27.290 --> 00:00:29.643
die Bewirtung Entgeltcharakter hat

00:00:29.643 --> 00:00:36.358
die Bewirtung nahezu keine Repräsentationskomponente aufweist

00:00:36.358 --> 00:00:41.640
50 % der Bewirtungskosten können abgesetzt werden, wenn es sich um eine werbewirksame

00:00:41.640 --> 00:00:47.836
Bewirtungsaufwendung handelt, bei der die Repräsentation eine untergeordnete Rolle spielt.

00:00:47.836 --> 00:00:50.820
Zur Gänze nicht abzugsfähig sind Bewirtungskosten, wenn

00:00:50.820 --> 00:00:56.292
die Bewirtung hauptsächlich der Repräsentation dient.

00:00:56.292 --> 00:01:00.714
Überprüfen Sie Bewirtungskosten vor der Geltendmachung auf ihre Abzugsfähigkeit

00:01:00.714 --> 00:01:05.461
gemäß den genannten Einkommensteuerrichtlinien.

00:01:05.461 --> 00:01:06.719
Sie haben Fragen?

00:01:06.719 --> 00:01:10.580
Unser Beraterteam informiert Sie gerne.
