25.05.2018
Seit 1. September 2009 haften Auftraggeber im Baubereich mit bis zu 20 % des bezahlten Werklohnes für Sozialversicherungsbeiträge der von ihnen beauftragten Subunternehmer.
Ab 01.07.2011 wird diese Regelung ergänzt mit einer Haftung von bis zu 5 % des bezahlten Werklohnes für Lohnabgaben der beauftragten Subunternehmer.